Albornsburgfrieden

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Marudret im Marvinko-Griff

Der Albornsburgfrieden, auch Frieden von der Albornsburg, beendete am 1. Boron 1033 BF die Marudreter Fehde zwischen dem Grafen Croenar von Marvinko auf der einen und Baron Macrin vom Rauhen Berg sowie der Stadt Urbasi auf der anderen Seite. Ihm gingen fünftägige Verhandlungen auf einem Feld zu Füßen der Albornsburg zwischen Tamarasco und Marvinko voraus, die vom Comto Protector Ralman von Firdayon-Bethana höchstselbst geleitet wurden. Dieser hatte bereits das Interdikt über die Fehde verhängt. Die Vereinbarungen des Friedens waren weitreichend, da sie den seit dem Thronfolgekrieg strittigen, im Frieden von Arivor nicht hinreichend geklärten Status der Fürstlichen Gemeinde des Heiligen Agreppo festschrieben, klare Provinzgrenzen setzten und eine Reihe neuer Baronstitel in Aurelat und Gerondrata schufen.

Vereinbarungen des Albornsburgfriedens

Änderungen auf Provinzebene

  • Der Anspruch der ‘Fürstlichen Gemeinde’ Urbasi, Nachfolgerin des Fürstentums Urbasi zu sein, wird aufgegeben.
  • Die alte Grenzziehung entlang des Sikram und der Argenna wird wiederhergestellt und für das Fürstentum Vinsalt (alte Mark Aldyra), die Erzherrschaft Arivor (Domäne Urbet) und die Grafschaft Sikram (wie vor dem Krieg) übernommen.
  • Dies bedeutet, dass alle Adligen Urbasis wieder Abgaben an die Provinzherren in Vinsalt, Arivor und Marvinko entrichten müssen.
  • Urbasi bleibt der Bezeichnung nach die ‘Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo’, das ‘fürstlich’ bezieht sich aber auf das Fürstentum Vinsalt.

Änderungen auf Baronieebene

  • Östlich der Argenna wird die alte Herrschaft Urbasi (Signore Ulmessans) zur neuen Mark Urbasi erhoben, die allein der Freigerichtsbarkeit der Stadt unterliegt.
  • Westlich der Argenna wird analog die Mark Silbertal eingerichtet, die zwar in der Erzherrschaft Arivor liegt, aber auch der Freigerichtsbarkeit Urbasis unterworfen wird.
  • Die Baronie Marudret wird Findualia von Marvinko zugesprochen, allerdings um alle Gebiete nördlich des Mardilo (mithin den größeren Teil) verkleinert. Hinzu kommt Marvinko selbst, da die alte Mark Silas aufgelöst wird.
Comto Protector Ralman
Graf Croenar von Marvinko
Gonfaloniere Romualdo di Salsavûr, Oberhaupt Urbasis
Findualia von Marvinko, neue Baronin von Marudret
  • Für Macrin wird die neue Baronie Mardilo nördlich des Flusses geschaffen und um Tamarasco im Westen ergänzt. Die ihm als Baron von Marudret gewährten Hochadelsprivilegien behält er als Baron vom Mardilo. Die Burg auf dem Rauhen Berg, Stammsitz der Barone oberhalb von Marudret, bleibt ihm ebenfalls erhalten und stellt künftig eine Exklave seiner neuen Baronie dar.
  • Die darunter liegende Stadt erhält als Landstadt Marudret selbst die Freigerichtsbarkeit und gehört so letztlich keiner der beiden Baronien mehr an.
  • Der bisherige Marktort Castanya erhält Stadtrecht und wird nicht nur der Blut-, sondern auch der Freigerichtsbarkeit des Grafen direkt unterstellt – was ihn ebenfalls aus beiden Baronien herauslöst.
  • Um das aufständische Montarena wird die neue Baronie Montarena geschaffen und Lorian di Salsavûr als bekanntem Anhänger Ralmans übertragen – in der Hoffnung, diesen Unruheherd für den Comto Protector auch noch befrieden zu können.
  • Die seit dem Thronfolgekrieg von der Stadt Urbet für die alte Domäne ausgeübte Freigerichtsbarkeit wird bestätigt, dadurch offiziell die Landstadt Urbet geschaffen.
  • Dahinter fällt der Südwestteil der alten Domäne als neue Baronie Cindano an Panthino von Urbet, dessen Familie dort ohnehin die meisten Ländereien besitzt. Dieser verzichtet im Gegenzug (endgültig) auf alle Ansprüche seines Hauses auf das Fürstentum Urbasi und Afterlehen desselben. Der Fürstenwitwe Preciosa und ihren Töchtern bleibt der Comto-Rang (ehrenhalber) zeitlebens erhalten.
  • Die Baronie Sibur verbleibt bei Leomar della Pena, dessen Erhebung durch Traviano wird also bestätigt. Die Grenzen der Baronie im alten Fürstentum werden allerdings nicht übernommen, die neue Baronie Radoleth bleibt abgespalten. Die Ansprüche des Barons auf einen Großteil der in der Baronie gelegenen Ländereien werden fallengelassen. Der Statthalter von Sibur wird dem Baron hinsichtlich Rang und Privilegien gleichgestellt, ohne selbst den Baronstitel zu tragen.

Änderungen bei den Privilegien

  • Urbasi erhält als Landstadt mit Freigerichtsbarkeit Wort, Sitz und Stimme im Haus der Edlen des Kronkonvents. Diese werden vom Gonfaloniere oder einem Delegierten desselben wahrgenommen.
  • Der Stadt wird die Nobilitierung bis zum Cavalliere-Titel zugestanden.
  • Die Stadt erhält ebenso wie die Barone von Montarena, Cindano und Sibur das Fehderecht.
  • Hinzu kommen für Urbasi das Münzrecht und in der Stadt selbst wie auch den beiden Marken das Befestigungsrecht und die Gnadenvollmacht. Dem Gonfaloniere (und nur diesem!) wird es gestattet, in Gegenwart des Horas seinen Hut aufzubehalten.

Änderungen beim Grundbesitz (Auswahl)

  • Der Grundbesitz in der Urbasiglia wird stellenweise neu verteilt, um den Ansprüchen Graf Croenars auf die ihm im Thronfolgekrieg vom Fürsten Traviano ‘geraubten’ (und nach dessen Tod in Urbasi anderweitig vergebenen) Güter zumindest teilweise gerecht werden zu können. Von der Umverteilung werden neben dem Grafen selbst das Haus di Salsavûr in Montarena und einige im Zuge der Fehde auf der Grafenseite kämpfende Rittergeschlechter begünstigt. Abschläge müssen das Haus Urbet, die Stadt Urbasi und einige der anderen nach dem Tod Travianos reichlich (selbst)entlohnten Familien machen.
  • Die Familie Aspoldo erhält einige Ländereien bei Yandrigas zugesprochen.
  • Das Haus della Pena ä.H. wird für seine massiven Landverluste gerade in Sibur mit Ländereien der alten Herrschaft Onyerro entschädigt. Die Ansprüche auf das Gut des verstorbenen Abelmir muss Croenar fallenlassen, ein Teil fällt an die Krone zurück.

Weitere Änderungen (Auswahl)

  • Croenar vergibt infolge der Fehde einige Ämter am Grafenhof an die ihm nun wieder unterstellten Familien – darunter etwa die della Turani.

Siehe auch