Kronkonvent

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VerweisRdH.png Der Kronkonvent wird in Reich des Horas, Seite 78-80 beschrieben.

Der Kronkonvent ist die seit der Unabhängigkeit des Lieblichen Feldes neben dem Monarchen bestehende Versammlung des Adels, der Kirchen und der Städte. Als Institution schränkt er die Macht des Kaisers (früher der Könige) ein und gewährt den in ihm vertretenen Ständen eine zunehmend wachsende Mitsprache bis hinein in Fragen der Gesetzgebung, Besteuerung und sogar Thronfolge. Amene III. hat die Befugnisse des Konvents nach der Horasproklamation 1010 BF zunächst geschickt aufs alte Vinsalter Königreich beschränken können. Seit dem Thronfolgekrieg und Frieden von Arivor 1030 BF sind allerdings nur noch die Kolonien innerhalb des Horasreichs nicht im Kronkonvent vertreten. Seither tagt der Kronkonvent auch nicht mehr vierteljährlich im Theater von Arivor, sondern wöchentlich in der Konventshalle zu Vinsalt.

Bänke und Häuser des Konvents

Hauptartikel: Haus der Fürsten / Haus der Edlen

Der Konvent ist traditionell in drei Bänke aufgeteilt: die Königsbank oder einfach den Thron des Monarchen, die Fürstenbank des Hochadels und die Edlenbank des Niederadels. Deutlich wird diese Aufteilung jedoch nur noch in der Eröffnungszeremonie eines jeden Regnums, in der der Horas den anderen Bänken – oder Häusern, wie sie mittlerweile genannt werden – seine Szepter als Zeichen der übertragenen Macht überreichen lässt. Außerhalb dieser Zeremonie stellen das Haus der Fürsten und das Haus der Edlen heutzutage eigenständige Gremien mit jeweils eigenen Befugnissen dar.

Die Zusammensetzung der Häuser ist dabei infolge des Thronfolgekriegs reformiert worden: Die Barone als vormals unterster Rang des Hochadels gehören seither dem Niederadel an und sind so ins Haus der Edlen gewechselt, in dem ihr Stimmen allerdings stärker ins Gewicht fallen als davor im Haus der Fürsten. Gleichzeitig sind die Freie Stadt Grangor, die Republik Belhanka und die Syndikokratie Silas als erste Stadtgemeinden ins Fürstenhaus aufgestiegen.

Delegierte und Titularadlige

Seit der Reform des Konvents 1030 BF ist es beinahe keinem (vor allem stimmberechtigten) Titelträger mehr möglich, an jeder Sitzung seines Hauses teilzunehmen. Deshalb nehmen die meiste Zeit Delegierte die Privilegien der eigentlichen Konventsmitglieder wahr. Delegierte müssen zumindest Nobili oder einfache Geweihte sein. Wichtig ist auch, dass niemand gleichzeitig Mitglied beider Häuser sein kann – und der Horas trotz zahlreicher nachrangiger Titel keinem angehört. Mitglieder, die von ihren persönlichen Titeln her im Edlenhaus sitzen würden, jedoch (etwa als Kronräte) von Amts wegen Teil des Fürstenhauses sind, verlieren im Edlenhaus ihre Privilegien. Träger von Höflichkeitstiteln werden im Konvent generell nicht berücksichtigt.

Kronräte und Kronämter

Der Kronrat, das wichtigste Regierungsorgan des Horasreichs, wird vom Kronkonvent gewählt, ebenso alle weiteren höheren Kronämter wie die Kronsekretäre, Suprematen und Assessoren, Inspizienten oder Commandanten von Connetablia Vetera und Connetablia Criminalis Capitale. Eine Sonderrolle hat der regelmäßig in Belhanka tagende Südaventurien-Rat inne, der als ständiger Ausschuss des Konvents gilt, für die Kolonien zuständig ist und als einziges Gremium durch beide Häuser zugleich besetzt wird.

Siehe auch

Quellen