Blutgerichtsbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Grafschaft Bethana]]: Auch in [[Bethana]] bestehen zwei Kammern, die aber beide in der Beleman-Basilika ihren Sitz haben.
 
*[[Grafschaft Bethana]]: Auch in [[Bethana]] bestehen zwei Kammern, die aber beide in der Beleman-Basilika ihren Sitz haben.
 
*[[Grafschaft Harderin]]: Die einzelne Kammer Harderins verhandelt ihre Fälle im [[Praios]]-Tempel von [[Rigalento]].
 
*[[Grafschaft Harderin]]: Die einzelne Kammer Harderins verhandelt ihre Fälle im [[Praios]]-Tempel von [[Rigalento]].
*[[Grafschaft Sikram]]: Das Hochgericht der Sikramlande, dem stets ein [[Turaniter]] vorsteht, zog nach dem Thronfolgekrieg vom abgefallenen Silas nach [[Marudret]] um.
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*[[Grafschaft Sikram]]: Das Hochgericht der Sikramlande, dem stets ein [[Turaniter]] vorsteht, zog nach dem Thronfolgekrieg vom abgefallenen Silas nach [[Marudret]] um. Seit [[1046 BF]] besteht in [[Agreppara]] ein zweiter Gerichtshof für die "transsikramischen Teile" der Grafschaft ([[Mark Silbertal]], [[Urbet]], dazu Agreppara selbst).
 
*[[Freigonfalonierat bei Sikram]]: Im [[Toricum]]er [[Praios]]-Tempel tagt das gleichermaßen als Hoch- und Freigericht fungierende Gericht des Freigonfalonierats.
 
*[[Freigonfalonierat bei Sikram]]: Im [[Toricum]]er [[Praios]]-Tempel tagt das gleichermaßen als Hoch- und Freigericht fungierende Gericht des Freigonfalonierats.
 
*[[Republik Belhanka]]: Neben dem gefürchteten [[Siebenergericht]] fungieren auch zwei Hohe Tribunale als Hochgerichte der Republik. Die Entscheidungen der letzteren müssen zunächst im ersteren angefochten werden, ehe eine Berufung vor dem Kassationshof möglich ist.
 
*[[Republik Belhanka]]: Neben dem gefürchteten [[Siebenergericht]] fungieren auch zwei Hohe Tribunale als Hochgerichte der Republik. Die Entscheidungen der letzteren müssen zunächst im ersteren angefochten werden, ehe eine Berufung vor dem Kassationshof möglich ist.

Aktuelle Version vom 10. Mai 2024, 12:25 Uhr

Auge-grau.png Als Blutgerichtsbarkeit wird die Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen bezeichnet, die üblicherweise dem Hochadel vorbehalten ist. Deren Hoch- oder Halsgerichte dürfen auch Todesurteile verhängen und sind die letzte gerichtliche Instanz unterhalb des Kassationshofs der Krone.

Neben Comti von eigenem Recht verfügen auch die drei im Haus der Fürsten des Kronkonvents vertretenen Stadtherrschaften Grangor, Belhanka und Silas über dieses Privileg; ebenso die nicht im Haus der Fürsten vertretene Stadt Kuslik. Die Blutgerichtsbarkeit über Kirchenangehörige haben nur die höchsten Geweihten von Praios-, Rondra-, Efferd-, Hesinde- und Rahja-Kirche inne. Selbst Inquisitionsverfahren wegen Blasphemie und Ketzerei müssen im Horasreich vor ordentlichen Hochgerichten geführt werden.

Äußeres Kennzeichen von Hoherichtern sind scharlachrote Talare.

Hoch- und Halsgerichte

Quellen