Feste Amardûn: Unterschied zwischen den Versionen
Erlan (Diskussion | Beiträge) K (Typo) |
K |
||
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 15: | Zeile 15: | ||
|y = 28.3 | |y = 28.3 | ||
}} | }} | ||
| − | + | Die '''Feste Amardûn''' war der erste Stammsitz des Hauses Amarinto und wurde von [[Rondrician I. Amarinto]], dem ersten Herren von Amarinto, in den Götterläufen zwischen 753 und 757 BF errichten lassen. Strategisch günstig platziert überblickt sie nicht nur das Dorf [[Amarinto]], sondern kontrolliert auch die Straße zwischen [[Sewamund]] und [[Farsid]]. Einige Götterläufe nach dem Amtsantritt Herzog [[Khadan Garlischgrötz|Khadans von Garlischgrötz]] um etwa 941 BF, verlegten die Amarinto ihren Stammsitz in die [[Villa Amarinto]] nach [[Farsid]] um eine stärkere Präsenz am Hof des Herzogs zeigen zu können. In der Folge wurde die Burg zum Sitz eines Kastellans (häufig ein Verwandter ersten Grades des Familienoberhauptes), welcher sich um die konkrete Verwaltung der umliegenden Familienländereien kümmerte. | |
| − | Die '''Feste Amardûn''' war der erste Stammsitz des Hauses Amarinto und wurde von Rondrician | ||
| + | [[Bild:Feste Amardun.jpg|thumb|left|350px|Feste Amardûn von Südwest]] | ||
[[Kategorie:Wehranlage|Amardûn]][[Kategorie:Haus Amarinto]] | [[Kategorie:Wehranlage|Amardûn]][[Kategorie:Haus Amarinto]] | ||
Aktuelle Version vom 26. November 2025, 01:05 Uhr
|
| |||||||||
|
Die Feste Amardûn war der erste Stammsitz des Hauses Amarinto und wurde von Rondrician I. Amarinto, dem ersten Herren von Amarinto, in den Götterläufen zwischen 753 und 757 BF errichten lassen. Strategisch günstig platziert überblickt sie nicht nur das Dorf Amarinto, sondern kontrolliert auch die Straße zwischen Sewamund und Farsid. Einige Götterläufe nach dem Amtsantritt Herzog Khadans von Garlischgrötz um etwa 941 BF, verlegten die Amarinto ihren Stammsitz in die Villa Amarinto nach Farsid um eine stärkere Präsenz am Hof des Herzogs zeigen zu können. In der Folge wurde die Burg zum Sitz eines Kastellans (häufig ein Verwandter ersten Grades des Familienoberhauptes), welcher sich um die konkrete Verwaltung der umliegenden Familienländereien kümmerte.