Legat
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Als Legat wird ein Gesandter des Kirchenoberhaupts, seltener auch eines Metropoliten (im Horasreich vornehmlich der Kirchenfürsten) in den zwölfgöttlichen Kirchen bezeichnet. Institutionalisiert ist dieser Brauch vor allem im Praios-Kult, der Legaten den Praetoren gleichstellt. In anderen Kulten werden Legaten eher nach Bedarf berufen und können etwa auch Erzpriester sein. Sie vertreten stets die direkten Interessen des Kirchenfürsten an einem bestimmten Ort oder in einer definierten Umgebung (wie der Archidiakonus als Legat des Raben von Punin in der Ordensführung der Golgariten) und sind nur dessen Weisungen unterworfen. Vielfach geschieht dies auf Zeit, bis die Absicht hinter ihrer Entsendung erfüllt wurde und es zur Abberufung kommt.
Die Funktion eines Legaten können auch andere hochrangige Geweihte erfüllen, ohne dass sie so bezeichnet werden. Das Schwert der Schwerter entsandte Ende 1042 BF etwa Rote Räte (aus dem eigenen Beraterstab, im Erzpraetorenrang) ins Liebliche Feld, um die Hintergründe des Angriffs auf den Grabtempel der Heiligen Lutisana in Urbet aufzuklären.
Quellen
- Kirchen, Kulte, Ordenskrieger, Seite 22
- Wege der Götter, Seiten 39, 77