Politik Sewamund
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Der Lilienrat ist die Regierung der Landstadt Sewamund und tagt im Lilienflügel von Schloss Corello, das zugleich Amtssitz des Lilienherrn (Stadtoberhauptes) und anderer Amtsträger ist. Alle ratsfähigen Familien, die entsprechendes zu versteuerndes Einkommen aufweisen, dürfen einen Ratsherrn (mit Sitz, Wort und Stimme) entsenden. Die ehrbaren Familien, deren versteuertes Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt, die aber dennoch dem Adel entstammen, haben das Recht auf einen Repräsentanten (mit Sitz und Wort) im Rat. Die Vorsteher der Tempel der Stadt haben ebenso einen Sitz, allerdings ohne Stimmrecht (außer sie sind zugleich Repräsentant einer ratsfähigen Familie). Gleiches gilt für den Gesandten des Herzogs (Sitz und Wort). Die Gastalden (Zunftmeister) (nur Sitz) wählen einen aus ihren Reihen als Sprecher, um das gemeinsame Recht im Rat zu sprechen in Anspruch zu nehmen. Der Baron von Sewamund hat aufgrund der konfliktreichen gemeinsamen Vergangenheit, aber der dennoch weiterhin engen Verbundenheit, einen Sitz als Ehrengast des Lilienrats und darf zudem das Wort erheben, aber nicht abstimmen. Es wird ihm darüber hinaus das Privileg eingeräumt, dem Lilienherrn gegenüber auf der anderen Seite des Ratstisches zu sitzen, um seinen Rang zu würdigen.
Der neue Lilienrat (seit Tsa 1046 BF)
- Regierungsform
- Aristokratie des Patriziats
- Herrschaftsform
- Selbstergänzendes Einkammerparlament der maßgeblichen Adelsgeschlechter
- Herrschaftsbereich
- Landstadt Sewamund (und formell die Kolonie Neu-Sewamund)
Pflichten der ratsfähigen Familien
Zur Stadtverteidigung zu Land ist jede ratsfähige Familie formell verpflichtet, zweimal zwölf Fußknechte, Reiter oder Schützen samt eines im Kriegshandwerk geschulten Offiziers zu stellen. Diese Funktion kann auch von einem Condottiere erfüllt werden. Wahlweise kann auch eine entsprechende Geldsumme zur Anwerbung von Söldnern bezahlt werden.
Alle ratsfähigen Familien, alle Tempelvorsteher (jeweils) und Zünfte (gemeinsam) müssen einen Schlachtreiter (der Ratsherr selbst oder ein Cavalleristo) samt Knappen (ein leichter Reiter als Leibwächter) zur Stadtverteidigung stellen. Dieser Schlachtreiter kann auch die Funktion des Offiziers erfüllen.
Zur Stadtverteidigung zur See ist ebenso jede ratsfähige Familie formell verpflichtet, ein bewaffnetes Schiff samt eines geschulten Seeoffiziers (sozusagen ein See-Cavalleristo) oder zweimal zwölf Seesoldaten samt Offizier zu stellen. Wahlweise kann auch eine entsprechende Geldsumme zur Finanzierung von Seesöldnern bzw. Freibeutern bezahlt werden.
In der Praxis ist die Abstellung von Truppen für die Stadtverteidigung jedoch ein komplexer Aushandlungsprozess und die formell beeindruckende Truppenzahl bzw. Flotte kann kaum jemals erreicht werden.
Ratsherren dürfen keine weiteren Ämter ausüben, welche ihre Loyalität zur Stadt in Frage stellen könnten (beispielsweise bei einem Baron oder in einer anderen Stadt). Ausnahmen für Ämter im Dienste des Horas oder Ehrenämter am Hof des Herzogs sind jedoch möglich. Die Ratsherren können Vertreter ernennen, wenn sie abwesend oder unpässlich sind. Diese Vertreter müssen jedoch aus ihrer eigenen Familie/ihrem jeweiligen Tempel/ihrer Zunft stammen. Um eine gewisse Reife der Ratsherren zu gewährleisten wird ein Mindestalter von 20 Götterläufen festgelegt.
Privilegien der ratsfähigen Familien
Alle Ratsherren der ratsfähigen Familien des Lilienrats werden in den Rang eines (nicht-erblichen) Cavalliere erhoben, so sie diesen Titel nicht bereits tragen. Bestimmten Amtsträgern wird der Titel eines (nicht-erblichen) Esquirio verliehen, so sie diesen Titel oder einen höheren nicht bereits tragen. Amtsträger behalten ihren Titel mit allen Rechten, Pflichten und Privilegien auch nach Ablauf der Amtszeit bis zu ihrem Tod oder einem gerichtlichen Entzug ihres Titels. Für besondere Verdienste um die Stadt kann ein solcher auch in einen erblichen Titel umgewandelt werden.
Darüber hinaus erhalten aktuelle und ehemalige Ratsherren Vorzugsbehandlung an den Stadttoren, sowie exklusiven Zugang zum Weinkeller des Rats. Amtierenden Ratsherren ist es zudem als einzigen erlaubt Krägen von mehr als einem Spann Breite, sowie Mäntel im dunklen Blau des Sewamunder Wappens und einem goldenen Lilienschlüssel über dem Herzen in der Stadt zu tragen.
Die Rolle des Barons von Sewamund
Aufgrund der Ereignisse des Sewamunder Resolutionsaufstands ist der Baron von Sewamund auf unbegrenzte Zeit von einem Sitz als Ratsherr und allen städtischen Ämtern ausgeschlossen. Er erhält jedoch einen Sitz als Ehrengast des Lilienrats und darf in den Versammlungen das Wort erheben.
Besetzung der Ämter
Nur die Ratsherren der ratsfähigen Geschlechter dürfen sich zur Wahl für eines der Ämter des Lilienrats stellen. Die Amtsträger werden für fünf Götterläufe gewählt, können unbegrenzt wiedergewählt, aber auch vorzeitig durch Mehrheitsbeschluss abgesetzt werden.
Privilegien des Lilienrats
Die Stadt Sewamund genießt alle Privilegien einer Landstadt und hat darüber hinaus auf Beschluss des Herzogs von Grangorien einige weitere Privilegien erhalten. Dazu gehören das Recht der Nobilitierung, die Freigerichtsbarkeit, das Leumunds-, das Steuer- und das Befestigungsprivileg sowie das Standarten-, Fehde- und Münzrecht (bis inklusive Silbertaler).
Ämter des Lilienrats
Lilienherrin

- Sitz: Schloss Corello
- Die Lilienherrin ist das gewählte Stadtoberhaupt und Vorsitzende des Lilienrats. Sie unterschreibt die Beschlüsse des Lilienrates, empfängt hohe Gäste, vertritt formell die Stadt im Kronkonvent (zumeist aber selbst vertreten durch einen Delegierten) und im Bund der Vereinigten Sewaklande und ist von ihren Privilegien her dem alten Landherrn/Baronet gleichgestellt.
- Sie ernennt folgende niedere Ämter:
- Delegierter im Kronkonvent: Vertritt die Interessen Sewamunds im Kronkonvent, bringt Beschwerden und Bitten und Vorschläge der Stadt vor und berichtet dem Lilienrat über politische Entwicklungen im Horasreich.
- Delegierte bei den Vereinigten Sewaklanden (3): Nehmen an den Sitzungen der Vereinigten Sewaklande teil, verhandeln im Namen der Stadt und achten darauf, dass Sewamunds Privilegien gegenüber den anderen Bundesmitgliedern gewahrt bleiben.
- Siechenherr: Beaufsichtigt das Hospital und andere Einrichtungen der Armen- und Krankenpflege. Überwacht Heilkundige und sorgt im Seuchenfall für Quarantäne- und Schutzmaßnahmen.
- Brandherr: Trägt die Verantwortung für den Brandschutz der Stadt, organisiert Löschmannschaften, kontrolliert Feuerstätten und Lagerhäuser und koordiniert Maßnahmen bei Großbränden.
- Kammerherr: Der Kammerherr verwaltet Schloss Corello und beaufsichtigt dort Bedienstete, Vorräte und Repräsentationsräume. Er organisiert Empfänge, Unterkünfte und höfische Veranstaltungen im Namen des Lilienrats und sorgt für die Wahrung des Ansehens gegenüber hochrangigen Gästen.
- Hochrichter am Hochgericht in Farsid: Der Hochrichter vertritt Sewamund am herzoglichen Hochgericht zu Farsid und wirkt an Urteilen über schwere Verbrechen, Streitigkeiten des Adels sowie Fragen des Lehens- und Stadtrechts mit.
Kanzler
- Sitz: Magistrat
- Der Kanzler leitet die städtische Kanzlei und steht der Stadtverwaltung vor, siegelt die Beschlüsse des Lilienrates mit dem Stadtsiegel und vertritt die Lilienherrin in deren Abwesenheit.
- Er ernennt folgende niedere Ämter:
- Holzherr: Verwaltet die städtischen Holzvorräte und Wälder, vergibt Schlagrechte und beaufsichtigt die Versorgung der Stadt mit Bau- und Brennholz.
- Siegelherr: Verwahrt das große Stadtsiegel, kontrolliert dessen Nutzung und bestätigt wichtige Urkunden, Verträge und Verlautbarungen des Lilienrates.
- Matrikelherr: Registriert Einwohner Sewamunds, Zuzüge, Wegzüge, Geburten und Tode. Bestätigt oder entzieht das Bürgerrecht im Auftrag des Lilienrats.
Seneschallin
- Sitz: Burg Sewakstein
- Die Seneschallin führt die Truppen der Stadt ins Feld, verwaltet die städtischen Befestigungen (außer der Hafenbefestigung) und das städtische Arsenal und ist für die Ausbildung der städtischen Miliz zuständig.
- Sie ernennt folgende niedere Ämter:
- Kastellan von Burg Sewakstein: Verantwortlich für Unterhalt, Versorgung und Sicherheit der Burg Sewakstein sowie für die dort stationierte Wachmannschaft.
- Kastellan des Castell della Leonis: Verwaltet das Castell della Leonis, beaufsichtigt Garnison und Bedienstete und sorgt für Wehrhaftigkeit und Repräsentation der Anlage.
- Kastellan des Sewakturms: Verantwortlich für den Sewakturm, dessen Besatzung und Vorräte sowie für die Sicherung des Bootsverkehrs auf dem Sewak sowie der Fährverbindung.
- Waffenmeister: Organisiert Ausbildung und Übungen der städtischen Miliz, prüft Waffen und Rüstungen und sorgt für die Einsatzbereitschaft des Arsenals.
- Capitan der Sewakgarde: Führt die Sewakgarde im täglichen Dienst, sorgt für Ordnung und Sicherheit in der Stadt und setzt die Befehle des Seneschalls um.
Commodore
- Sitz: Neue Admiralität
- Der Commodore hat das Oberkommando über die städtische Flotte, verwaltet die Hafenfestung und ist für die Instandhaltung der Seeverteidigungsanlagen zuständig. Zudem koordiniert er die Zusammenarbeit mit der Phecadischen Flotte des Herzogtums.
- Er ernennt folgende niedere Ämter:
- Condottiere der städtischen Seesöldner: Befehligt die auf Schiffen und in Hafenanlagen eingesetzten Söldnertruppen, organisiert Wach- und Kampfeinsätze zur See. In der Regel wird hier ein Condottiere mit seiner Einheit berufen.
- Kastellan der Hafenfestung: Verantwortlich für Unterhalt, Versorgung und Verteidigungsbereitschaft der alten Hafenfestung und ihrer Geschütze.
Hafenmeisterin
- Sitz: Hafenkommandantur im Efferd-Tempel St. Dozman
- Die Hafenmeisterin verwaltet den Handelshafen und die Speicherhäuser, kassiert Liegegebühren und Hafenzölle und hat die Aufsicht über den Seehandel und den Freihafen. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit mit der Nordmeer-Compagnie.
- Sie ernennt folgende niedere Ämter:
- Speicherherr: Beaufsichtigt die Speicherhäuser, kontrolliert Lagerbestände und wacht über die Sicherheit der Warenlager.
Landvogt
- Sitz: Schloss Corello
- Der Landvogt verwaltet den städtischen Landbesitz, kümmert sich um den Unterhalt von Wegen und hat die Aufsicht über den Landhandel. Formell ist er zudem für die Kolonie Neu-Sewamund zuständig.
- Er ernennt folgende niedere Ämter:
- Vogt von Trafiume (“Brückenvogt”): Verwalter des südlichen Stadtteils von Sewamund. Wartung der Brücke, zieht den Brückentaler ein und entscheidet, wer die Brücke passieren darf.
- Vogt von Mabêc: Verwalter des Weilers Mabêc und Umland.
- Vogt von Kosgarten: Verwalter des Weilers Kosgarten und Umland.
- Gouverneur von Neu-Sewamund: Verwalter der uthurischen Kolonie Neu-Sewamund
Hofmeisterin
- Sitz: Schloss Corello
- Die Hofmeisterin beaufsichtigt die örtlichen Schrifterzeugnisse und veröffentlicht die Beschlüsse des Lilienrates. Zudem organisiert sie die Sitzungen des Lilienrates, verwaltet den Weinkeller und leitet den Ratskeller.
- Sie ernennt folgende niedere Ämter:
- Cellarius/Mundschenk des Lilienrates: Verantwortlich für Vorräte, Küche und Getränke des Rates, insbesondere für Einkauf, Lagerung und Ausschank der Ratsweine.
- Zensor: Überprüft öffentliche Anschläge, Schriften und Bekanntmachungen auf ordnungswidrige und dem Interesse Sewamunds zuwiderlaufende Inhalte und meldet Verdachtsfälle.
- Wirt des Ratskellers: Führt den Ratskeller als Schank- und Speisehaus, organisiert Personal und Versorgung und bewirtet Gäste des Lilienrats.
Justiziar
- Sitz: Schloss Corello
- Der Justiziar ist für Recht und Gesetz zuständig. Er wird im Rat bei Gesetzesvorschlägen oder -fragen angehört, setzt beide Stadtrichter ein und hat das Kommando über die städtischen Büttel.
- Er ernennt folgende niedere Ämter:
- Gerichtsherr: Überwacht die ordnungsgemäße Durchführung gerichtlicher Verfahren in der Stadt und führt die Gerichtsschreibstube, sowie das Gerichtsarchiv.
- Prokurator: Vertritt die Interessen der Stadt vor Gericht, erhebt Anklagen bei Verstößen gegen Recht und Ordnung und führt Untersuchungen gegen Beschuldigte.
- Freigericht (erster Stadtrichter, zweiter Stadtrichter, tagt im Gerichtssaal des Magistrats): Entscheidet über zivile Straffälle und kleinere Verbrechen innerhalb der Stadtgerichtsbarkeit und spricht Urteile im Namen Sewamunds. Der erste Stadtrichter ist dabei zumeist für Fälle innerhalb und der zweite Stadtrichter ("Landrichter") für Fälle außerhalb der Stadtmauern zuständig.
- Leutnant der Stadtbüttel: Führt die Stadtbüttel im täglichen Dienst, organisiert Patrouillen, Verhaftungen und die Bewachung von Gefangenen.
Kämmererin
- Sitz: Schloss Corello
- Die Kämmererin beaufsichtigt die Börse und die Kasse Sewamunds, in die Steuern, Geldstrafen und Zölle des Umlandes und der Stadt einfließen und aus der die Ausgaben Sewamunds getätigt werden. Zur Einnahme und Bewachung der Gelder befehligt sie die Marktbüttel.
- Sie ernennt folgende niedere Ämter:
- Gastherr: Reguliert alle Gasthäuser, Hotels, Spielsalons und andere Vergnügnungsetablissements. Er zieht Abgaben ein, verteilt Lizenzen und überwacht Ordnung und Sittlichkeit in den Betrieben.
- Marktherr: Reguliert die Marktplätze (vor dem Magistrat, zeitweiser Markt auf Burg Sewakstein, Piazza Nodo), kontrolliert Maße und Gewichte und vergibt Standrechte.
- Korporal der Marktbüttel: Reguliert Einsätze und Personal der Büttel, die auf dem Markt für Einhaltung der Marktgesetze, Sicherheit und Ordnung sorgen.
Baumeister
- Sitz: Schloss Corello
- Der Baumeister beaufsichtigt die städtische Infrastruktur (z. B. Deiche, Kanäle, Tunnel, Wasser- und Abwasser, Seuchenschutz) und städtische Bau- und Instandhaltungsprojekte.
- Er ernennt folgende niedere Ämter:
- Deichvogt: Wartet und kontrolliert die Deiche und Schutzanlagen gegen Hochwasser. Organisiert Wartungsarbeiten und leitet Maßnahmen bei Sturmfluten und Überschwemmungen.
- Kanalvogt: Beaufsichtigt und kontrolliert die Kanäle und Schleusen. Plant Instandhaltung, Reinigung und Ausbauarbeiten.
- Wasserherr: Zuständig für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brunnen und Zisternen sowie für Maßnahmen zur Hygiene und Seuchenverhütung innerhalb der Stadt.