Diskussion:Landvogt

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Quelle anyone?--Familie Menaris klein.png Athanasius Sheniloneu3k klein.png 16:00, 10. Dez. 2013 (CET)

Ich würde Herz des Reiches Seite 27-28 gelten lassen, die Vögte der verschiedenen Reiche werden sich ja nicht in sovielem unterscheiden. Wobei im Bevölkerungsreichen LF ja sicher manche Signorie mehr Einwohner hat als dort eine Baronie, somit würde ich den Titel auch für Verwalter eine Signorie eines Provinzherren gelten lassen. Dort steht sogar die Vertreter des Lehnsherren haben bis auf 1-2 Punkte den gleichen SO-Wert wie der Lehnsherr..harhar, Autogramme anyone?--Haus Doren klein.png Endor Dorén 11:08, 11. Dez. 2013 (CET)
Es gibt keine Signorien mehr im HR.--Haus di Salsavur.png Rondrastein Montarena 5 klein.png 11:41, 11. Dez. 2013 (CET)
In RdH wird Landvogt für kaiserliche Verwalter verwendet, sonst kommt der Begriff nicht vor. --Tribec 14:30, 11. Dez. 2013 (CET)
Gut dann für die Herrschaft(ehemals Signorie), da steckt die Tücke im Detail, der Landvogt im RdH, den du eventuell meinst ist Vertreter des inzwischen abgesetzten Großfürsten von Kuslik, den der Horas nun in Personalunion innehat. Falls es irgendwann wieder einen Großfürsten geben wird, wird das sicher klarer, hoffe ich. Siehe dazu RdH S. 136, Abschnitt mit der Überschrift "Machtverhältnisse in Kuslik", erster Satz--Haus Doren klein.png Endor Dorén 14:44, 11. Dez. 2013 (CET)
Der Horas ist auch Baron und Graf Kusliks, wenn ich mich nicht ganz irre und als Vertreter in dieser Position vertritt der Landvogt ihn, nicht als Großfürst.--Haus di Salsavur.png Rondrastein Montarena 5 klein.png 15:31, 11. Dez. 2013 (CET)
Keine der genannten Quellen war aber Grundlage dieses Artikels, der ist inhaltlich und am Erstelldatum deutlich als älter zu identifizieren.--Familie Menaris klein.png Athanasius Sheniloneu3k klein.png 17:24, 11. Dez. 2013 (CET)

Rechte und Pflichten

Ich habe hier eine schöne Definition über die mittelalterlichen Vögte gefunden, an der sich auch der Unterschied zwischen einem Vogt den jeder Herr ernennen kann und den anderen beiden Vögten vom provinzherren ernannt, zeigt. Siehe unten. Das ist ein Versuch endlich einmal die Rechte und Pflichten eines Vogts aventurisch zu definieren. Was, wie ich finde allgemein beim Lehenswesen zu kurz kommt ist, das es zwar ein Treueeid mit heeresfolge usw. Gibt aber ebenso steht der Lehensnehmer unter dem Schutz des lehensherren, dies nur am Rande.

Consilium et Auxilium gilt für beide Seiten, ja.--Familie Menaris klein.png Athanasius Sheniloneu3k klein.png 19:04, 27. Jun. 2014 (CEST)

"Der Vogt war ein Titel im Mittelalter, den ein herrschaftlicher, meist adliger vom Herrscher eingesetzter Beamte trug. Er fungiert oft als Stellvertreter kirchlicher Würdenträger bei weltlichen Angelegenheiten und auch Gerichten. Der Machtbereich des Vogts wird Vogtei genannt. Die Kleinste Vogtei war dabei wohl die Burgvogtei eines Burgvogts.

Ein Landvogt ist im weitesten Sinne ein Vogt mit großem Einfluss. Er ist der Vertreter seines Feudalherren (Lehensinhaber). Der Landvogt verwaltet, regiert und richtet in seiner Landvogtei (seinem Amtsgebiet) im Namen des Landesherrn. Er führt demnach auch stellvertretend den Vorsitz im Landgericht und muss die Landesverteidigung organisieren. Der Amtsitz des Landvogtes war eine Burg aus dem Eigentum seines Landesherrn." --Haus Doren klein.png Endor Dorén 06:50, 27. Jun. 2014 (CEST)

HdR Seite 28 oben links im Kasten.--Haus di Salsavur.png Rondrastein Montarena 5 klein.png 08:18, 27. Jun. 2014 (CEST)
Eine mögliche Quelle für Doréns Text wäre [1] - Haus Onerdi klein.png Nicolo Faellan Baronie Parsek klein.png 11:22, 27. Jun. 2014 (CEST)
Das Problem dieser irdischen Übertragung ist, dass unsere Grundlage lediglich der Satz war, dass Vögte von Provinzherren Landvögte heißen. Die irdischen Anleihen taugen insofern nur bedingt, als die Landvogteien Rudolf von Habsburgs im HRR riesige Gebiete, eher Regionen (Elsaß, Schwaben etc.) umfassten, die vom Lehsnherren (dem Kaiser) weit entfernt waren und daher sowohl im Einfluss als auch im Verwaltungsaufwand einges mehr zu leisten hatten, als unser horasisches Pendant.
Das "Landgericht" setzt etwa ein provinzherrliches (Hoch)-Gericht am Sitz des Landvogtes voraus. Im Falle von Selshed könnte man ein solches aber in Bethana, im Falle von Sodanyo in Vinsalt ziemlich schnell erreichen, sodass das nicht unbedingt notwendig wäre. Die "Landesverteidigung" kann natürlich über ein Bannerrecht eines Baronet abgebildet werden, der dann im Falle eines Krieges seines Lehnsherren eine Truppe aufstellen muss - in Sodanyo etwa die "Westflanke" des Fürstentums schützen müsste.
Die DSA-Quelle aus HdR ist ja zumindest aus der Spielewelt, betrifft aber Baronien - gut, die sind im Mittelreich den Signorien angeblich vergleichbar - und sagt ja glaube ich auch icht wesentlich mehr, als dass es den Titel gibt.--Familie Menaris klein.png Athanasius Sheniloneu3k klein.png 19:04, 27. Jun. 2014 (CEST)
Ich habe bei der letzten Diskussion die Frage nach "Rechten und Pflichten" eines Landvogtes herausgehört, deshalb nun der Versuch. Mir ist klar das dies hier extrem schwierig ist (leider). Aber von irgendwo her sollte man das Pferd dann doch mal aufzäumen, wenn man ein Ergebnis möchte. Das mit der "Landesverteidigung" ist übrigens in Sodanyo jetzt schon so das der Landvogt das übernehmen muss. Und das habe nicht ich mir ausgedacht:-)--Haus Doren klein.png Endor Dorén 19:12, 27. Jun. 2014 (CEST)