Collegio della Censori
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Die Stadtteile Urbasis |
Das Collegio della Censori ist das fünfköpfige Zensorenkollegium in der Fürstlichen Gemeinde des Heiligen Agreppo, der Stadtherrschaft Urbasi. Die fünf Censori werden von den großen Stadtteilen - Magistralia, Sikramargino, Torneocampo, Figurenza sowie Agreppara - gewählt und wachen im Namen des einfachen Volkes über die Politik der Stadt. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Durchführung des Census, der Erfassung aller steuerpflichtigen Bürger ihres Stadtteils. Doch auch die Censura obliegt ihnen, die Wahrung von Sitte und Moral.
Eingeführt wurden die Censori im Rahja 1029 BF zunächst von den Teilhabern der Silbertaler Bank, um nach dem Tod Travianos von Urbet die verpfändeten Ländereien des zerfallenen Fürstentums Urbasi auch gegen den Widerstand der ebenfalls darauf schielenden Landadligen zu besetzen. In der Constitutionara im Praios 1030 wurden sie zum städtischen Organ mit dem genannten Aufgabenbereich umgeformt. Als Kontrollgremium überwachen sie - zumindest formell - nun gemeinsam die Tätigkeiten aller anderen Räte und Behörden: der Signoria, des Consiglio und der Uffizien.
Rechte und Verpflichtungen
Census
Der Census erfolgt während der Amtszeit eines Censore genau einmal, und zwar im zweiten Amtsjahr - ob bereits im Praios oder etwa erst im Rahjamond, ist dem Censore freigestellt. Neben dem eigenen Stadtteil ist formell auch ein festgelegter Bezirk des Contado, des städtischen Umlands, vor allem der Marken Urbasi und Silbertal zu erfassen. Hier überschneiden sich die Befugnisse der Censori jedoch mit denen der örtlichen Statthalter und es werden des Aufwands wegen häufig nur Schätzungen herangezogen.
Die Ergebnisse des Census werden im Anschluss mit den Listen des Matriculario und des Deceniar (zweier Affiliare-Ämter) abgeglichen und letztere gegebenenfalls aktualisiert.
Censura
Die Censura, die "Wahrung von Sitte und Moral", ist die durchgehende Aufgabe der Censori - und nur vage umrissen, so dass sie in der Praxis unterschiedlich weit ausgelegt werden kann. In Rechtsfragen der Sitte und Moral hat ein Censore in seinem Stadtteil gar die Niedere Gerichtsbarkeit inne (vgl. Rechtssystem Urbasis).
Gegenüber den anderen Räten und Behörden der Stadt ist das Collegio in seiner Gesamtheit gefordert, um etwa Korruption und Amtsmissbrauch zu verhindern. Eine Formalisierung abseits der nachfolgend beschriebenen Amtsenthebungsverfahren gibt es dabei jedoch nicht. So beschränkt sich die Rolle der Censori hier abhängig vom Charisma und der Akzeptanz bei den Bürgern des jeweiligen Stadtteils meist auf die von Mahnern oder unverhohlenen Drohern.
Amtsenthebungen
Dem Collegio della Censori kommt bei radikalen Maßnahmen - wie Amtsenthebungen, Ausschluss aus der Signoria oder Anklagen wegen Amtsmissbrauchs - meist die Initiative zu. Jeweils mindestens 3 der 5 Censori können folgende Verfahren in Gang bringen:
- Ausschluss eines einzelnen Mitglieds aus der Signoria: Einfacher Antrag genügt, es müssen 24 der 36 Stimmberechtigten der Signoria zustimmen. Die Gründe können vielfältig sein, z.B. ein Verstoß gegen "Sitte und Moral", dauernde oder häufige Abwesenheit oder offensichtliche Unfähigkeit. Die hinter dem ausgeschlossenen Mitglied stehende Partei (Familie, Tempel oder Zunft) hat dann binnen 12 Praiosläufen einen Nachfolger zu benennen.
- Ausschluss einer Partei aus der Signoria: Antrag muss von mindestens einem (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es müssen 2 der 3 Iudici (Stadtrichter) zustimmen, ebenso 24 der 36 Mitglieder der Signoria. Die Gründe müssen äußerst schwerwiegend sein, da dies ein einschneidendes Ereignis ist: Entweder ist die Familie als ganze unwürdig, ein Mitglied in die Signoria zu entsenden (wegen Hochverrats, Dämonenpakt u.ä.) oder sie kann es aus bestimmten Gründen nicht mehr (letztes Mitglied liegt im Sterben, Ehrenamt ist finanziell nicht mehr tragbar). Tempelgemeinschaften können nicht aus der Signoria ausgeschlossen werden, solange der jeweilige Tempel oder Schrein nicht aufgelöst wurde. Ansonsten bestimmt die Signoria binnen 12 Praiosläufen eine der ausgeschlossenen Familie oder Zunft nachfolgende Partei.
- Entlassung des Consiglios della Priori: Antrag muss von mindestens zwei (weiteren) Geweihten der Zwölfe unterstützt werden, es müssen 19 der 36 Mitglieder der Signoria zustimmen. Die Gründe für dieses Verfahren sind meistens so katastrophal, dass die Entlassung des Consiglios reine Formsache ist, z.B. eine katastrophale militärische Niederlage, schwerwiegende Seuchen oder wirtschaftliche Krisen. Die abgesetzten Priori gelten dann sofort als reine Signori, während die Amtsgeschäfte von Urbasi bis zur Neuwahl des Consiglios binnen 3 Praiosläufen ruhen. Es ist natürlich auch möglich, die abgesetzten Priori danach direkt aus der Signoria auszuschließen.
- Anklage wegen Amtsmissbrauchs eines einzelnen Priore: Einfacher Antrag genügt, es müssen 24 der 36 Mitglieder der Signoria zustimmen. Das eigentliche Verfahren wird dann an die drei Iudici übergeben, die den Vorwürfen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nachgehen müssen. Die Amtsgeschäfte werden währenddessen von einem Vertreter (durch den angeklagten Priore zu benennen) übernommen.
Die Censori im Einzelnen
Censore von Magistralia
Censore von Sikramargino
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Censore von Torneocampo
Censore von Figurenza
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Censore von Agreppara
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Wahlmodus
Gewählt werden die Censori im Abstand von jeweils drei Jahren auf einer Versammlung aller Bürger ihres Stadtteils, wobei sich die Modi leicht unterscheiden, jedoch stets angeseheneren Bewohnern wie Familienoberhäuptern, Handwerksmeistern, Gelehrten oder Geweihten mehr Stimmen einräumen. Eine Kandidatur muss im Vorfeld der Wahl bekanntgegeben werden. Die Wahl findet stets am ersten Praiostag im Praiosmond statt. Der Wahlkampf spitzt sich im Vorfeld meist während des Palio della Balestra am 29. Rahja des Vorjahrs zu, wenn sich die beiden Nachbarschaften eines Stadtteils noch im erbitterten Wettstreit gegeneinander befinden.
Ein Censore kann (aber muss kein) Mitglied der Signoria sein, jedoch nicht zugleich Priore oder Affiliare. Sollte er als Censore eines der von ihm eigentlich zu überwachenden Verwaltungsämter einnehmen, wird erwartet, dass er als Censore zurücktritt und der sofortigen Neuwahl eines Nachfolgers Platz macht. Die Absetzung eines Censore ist ein äußerst schwerfälliges Verfahren, weshalb sie bislang in der Praxis auch nicht vorkam.
Calendarium
Titel/Amt | Titel-/Amtsträger | Anmerkungen | Wahl durch | Vorgänger |
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Censori | ||||
Censore von Agreppara | Tolman Flaviora | Census & Censura | Stadtteil | |
Censore von Figurenza | Larona Aspoldo | Census & Censura | Stadtteil | Kalman Aspoldo (bis 1033) |
Censore von Magistralia | vakant | Census & Censura | Stadtteil | Acanio di Salsavûr (1034-46) |
Censore von Sikramargino | Kandidat Carasbaldi | Census & Censura | Stadtteil | |
Censore von Torneocampo | Eronia Zorgazo | Census & Censura | Stadtteil | Duridanya Zorgazo (1030-33) |
Siehe auch
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