Vogt: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er ''[[Landvogt]]'', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde ''[[Kronvogt]]''. | + | Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er '''[[Landvogt]]''', wenn er durch den [[König]] oder [[Kaiser]] eingesetzt wurde '''[[Kronvogt]]'''. |
| − | Daneben gibt es noch den ''Stadtvogt''. Dieser ist der Verwalter einer Stadt, die keine Landstadt ist und einem [[Baron]] oder [[Comto]] untersteht. Sie wird von ihm für den Lehnsherrn verwaltet. | + | Daneben gibt es noch den '''[[Stadtvogt]]'''. Dieser ist der Verwalter einer Stadt, die keine Landstadt ist und einem [[Baron]] oder [[Comto]] untersteht. Sie wird von ihm für den Lehnsherrn verwaltet. |
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Aktuelle Version vom 28. Juni 2025, 10:49 Uhr
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Vogt ist die Bezeichnung für den Verwalter eines Landgutes, einer Baronie oder einer Provinz.
Wenn der Vogt durch einen Provinzherrn eingesetzt ist, heißt er Landvogt, wenn er durch den König oder Kaiser eingesetzt wurde Kronvogt.
Daneben gibt es noch den Stadtvogt. Dieser ist der Verwalter einer Stadt, die keine Landstadt ist und einem Baron oder Comto untersteht. Sie wird von ihm für den Lehnsherrn verwaltet.