Staats-Advokatur: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. August 2009, 02:24 Uhr
Staats-Advokatur; Teil des horasischen Beamtenapparates; insbesondere für alle juristischen Belange zuständig; die Staatsadvokaten ziehen durch das Reich und nehmen Prozesse für die Krone wahr.