Staats-Advokatur: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 11. August 2009, 02:24 Uhr

Staats-Advokatur; Teil des horasischen Beamtenapparates; insbesondere für alle juristischen Belange zuständig; die Staatsadvokaten ziehen durch das Reich und nehmen Prozesse für die Krone wahr.