Privileg

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VerweisRdH.png Die Privilegien der verschiedenen Adelsränge werden in Reich des Horas, Seiten 72-77 aufgeführt und beschrieben.

Ein Privileg ist ein im Horasreich nur Adligen zugestandenes Vorrecht, seltener auch eine Verpflichtung, die häufig mit einem verliehenen Adelstitel einhergeht, jedoch auch außerhalb dieser Rangstufen verliehen – und ebenso wieder entzogen – werden kann. Privilegien können zeremonieller Natur sein (z.B. das Führen eines Wappens), umfassen aber auch so elementare Vorrechte wie den Erwerb von Grundbesitz, der den Popoli stets verwehrt bleibt.

Geweihte der Zwölfgötter gelten im Horasreich als adlig qua Amt und haben dementsprechend ebenfalls manche Privilegien inne, die sie jedoch nie vererben können. Außerdem sind den Städten, Landstädten und Metropolen bereits viele sonst dem Adel vorbehaltene Vorrechte verliehen worden, ohne dass sie als Gemeinschaften deshalb adlig sind. Sie haben in dieser Hinsicht eine Sonderstellung inne.

Siehe auch

Quellen