Interregnum von Ramaúd: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2016, 23:09 Uhr

Auge-grau.png Als Interregnum von Ramaúd wird die Zeitspanne zwischen der Neuschaffung der Baronie Ramaúd nach Ende des Horasischen Thronfolgekriegs und dem 6. Boron 1036 BF bezeichnet. In dem dazwischen liegenden Zeitraum bestand aufgrund der lange ungeklärten Frage der Nachfolge des mit dem Tod der Brüder Malvolio und Romualdo erloschenen Hauses Trabbacantes keine legitimierte Herrschaft – wohl aber eine faktische: Das Machtvakuum füllten in stillschweigender Übereinkunft der Kastellan von Schloss Ramaúd, Pandolpho Weyringer (für das Umland) und die Maestra Roana Pechstein (für die Stadt).

Diese Situation änderte sich erst, als Gishtan re Kust, ein Sohn sine traviae des verstorbenen Signors Kusmaro Trabbacantes, seinen seit langen Jahren bestehenden Anspruch auf Stadt und Land am 10. Rondra 1034 BF erneuerte – und am 24. Efferd d.J. auch sein Halbbruder Kalman von Schelfing.

Die Krönung Gishtan re Kusts zum ersten Baron ya Ramaúd beendete das Interregnum. Mit der Geburt seines Sohns Kusmaro Rahjadan und dessen wenige Minuten jüngerer Schwester Madalinya am 11. Phex 1037 BF ist zudem eine Erbfolge entstanden.

siehe auch: In Sachen Ramaúd