Sikramtaler Ritterbund
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Der Sikramtaler Ritterbund war ein zwischen Mitte 1029 und Anfang 1032 BF bestehendes Verteidigungsbündnis. Seine Mitglieder waren zuletzt das Haus Torrem, das Haus di Onerdi, das Haus di Salsavûr und das Haus della Pena ä.H.. Im Praios des 1032ten Jahres zerbrach das Verteidigungsbündnis faktisch an der Frage nach weiteren und übergeordneten Loyalitäten - konkret: Efferdas oder Urbasi, nachdem das Haus Torrem die westurbetischen Bundesgenossen instrumentalisiert hatte.
Sitz des Bundes war Castel Torremolino, die Stammburg der Torrems. Die Torrems sehen in dem Bund auch trotz seines Ruhens eine nützliche Einrichtung: Solange die Republik Efferdas in der innenpolitischen Krise befindlich ist und über keine politische Klasse im wünschenwerten Sinne verfügt bzw. aufgrund von Parteianimositäten keine qualifizierten und weitsichtigen Entscheidungen fällen kann, kann der Sikramtaler Ritterbund die Rolle der Friedenssicherung angesichts dieses politischen Vakuums übernehmen.
Inhaltsverzeichnis |
Organisation
Turnier des Ritterbundes
Als Besonderheit soll erwähnt werden, dass der Bund in Erinnerung an die Forderung von Ankhelet alls zwei Jahre ein Turnier veranstaltet, das Treffen von Ankhelet zu Ankram.
Mitglieder
| Familie | Namen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mitglieder des Inneren Zirkels | |||||
| Haus Torrem | Perainia Phalaxana XXV. Torrem, Selinde Torrem, Prasbert Torrem | ||||
| Haus di Onerdi | Nicolo Faellan di Onerdi | ||||
| Haus della Pena ä.H. | Leomar Romualdo della Pena | ||||
| Haus di Salsavûr | Romualdo di Salsavûr | ||||
| Mitglieder des Äußeren Zirkels | |||||
| Haus Torrem | ? | ||||
| Haus di Onerdi | |||||
| Haus della Pena ä.H. | |||||
| Haus di Salsavûr | |||||
| Ehrenmitglieder | |||||
| Haus Calven-Imirandi | Batiste von Calven-Imirandi | ||||
| Thalionmel von Brelak | |||||
Ämter
Die Ämter bestehen seit der Reform des Bündnisses im Jahre 1032 BF:
| Amt | Familie | Amtsträger | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1032 BF | |||||
| Großritter | Torrem | ||||
| Kastellan | della Pena ä.H. | ||||
| 1033 BF | |||||
| Großritter | di Salsavûr | ||||
| Kastellan | di Onerdi | ||||
| 1034 BF | |||||
| Großritter | della Pena ä.H. | ||||
| Kastellan | Torrem | ||||
Geschichte
Bundesakten im Wortlaut
Gründungsakte von 1029 BF
Divino cum Praio et in perpetuam Traviam. Fiat. In Castello Torremolino bei Sikram sind da convenieret die Häupter der Häuser Onerdi und Torrem, dass man vor Praios und in Travia consultationes, deliberationes und conventiones beschlossen haben würde. Und also:
In Praio: Die Kontrahenten fürsprechen in Travia der eine dem anderen zu, dahin die dominia gegenwärtig gehören: Und also Torremund, Toricum, Tolkram, Trimara, Vendramin und Terrinosi dem Hause Torrem, den Onerdi aber Thirindar, Ankhello, Ankram, Mardiero, Rugiero, Yardêk. Was sich da ändern mag, wird zur Kenntnis auf beiliegender Urkunde notum gemacht.
In Rondra: Wer es sei, der also käme, dass er gemeldten Besitz mit Meinung einer sequestratio, perturbatio oder sonstwie iuribus oder gar durch bewehrte Haufen angehe, der soll da vernichtet, aufgerieben, zu Boron geschickt, mit Praios gegeißelt und durch blutig Beispiel der Frau Rondra gezüchtigt werden. Seine Kriegsknechte sollen da aufgeschnitten oder gehängt werden. Zu solcher Defension finden sich die Kontrahenten beisammen.
In Efferde: Wer zu diesem Behufe gleichfalls der Frau Travia und auch, wie es beschrieben wurde, der Frau Rondra huldigen will, der mag consensu und durch praiotische Prüfung, das ist also specie seiner Tugend, durch Einvernehmen der kontrahierenden Häuser Onerdi und Torrem dem Bunde beitreten. Dazu muss er auf den Gral des Königs Khadan eiden.
In Travia: Die Kontrahierenden wählen den Götterlauf einen magister foederis. Loco und alljährlich tempore convenieren die Glieder zu Castello Torremolino bei Sikram.
Gegeben am dritten Tage nach dem Rohal |Grifo enim dixerat et ergo fecit| mit Insiegel
Nicolo Onerdi vor das Haus di Onerdi
Selinde Torrem vor das Haus Torrem, dabei testieret Esto Torrem
Zusatzakte in Betreff von Mitgliedschaften honoris causa
Nobis Torremolino convenientibus haec dicenda: Und also, weil Unser rondra- und auch göttergefälliger Bund der höheren Autorität seines Dinges will Fürschub geben, verfügen wir, voll der Eintracht und in Praio beseelt, einige Sachen. Fürder ist es ein gut Ding, dass auch Mannen der Ehre halber zum Gliede unseres Bundes werden dürfen. Sie sind der Pflichten unseres edlen Behufes, solche da vor allem in der Defension bestehen, nicht gebunden. Vielmehr dienen sie der Rondrizität und Praiotizität allein.
Also sei verfügt, dass Sancta Thalionmel, die edle und gute Heldin, zum Gliede honoris causa ernannt sei. Dass ihre Strahlkraft Unsere Herzen erfasse, das ist Unser Wille.
Gegeben zu Torremolino
(Diverse)

