Regalien und Privilegien (Berechnungsregeln)

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Nach dem klassischen Lehensberechnungssystem erfolgt anhand von Privilegien eine Zuerteilung von Einkünften an Signori, Barone, Grafen und Herzöge. Die Einteilung wird hier beibehalten, setzt jedoch anhand der Reichsordnung lediglich den Ursprung des Privilegs fest. Privilegien können also auch veräußert und verpachtet worden sein.


Beispiel: Durch das Fischereirecht am Sikram bezieht der Herr von Corden jährlich Abgaben in Höhe von 8 Quadern Lebensmitteln, durch das Privileg der Niedergerichtsbarkeit 300 Dukaten, durch das Marktrecht 10 Quader Güter (2.500 Einwohner der Signorie / 1000 = 2,5 x 4 = 10 Güter).


Die Angaben zum Umfang der Einkünfte verhalten sich in Beziehung zum klassischen Lehensberechnungssystem konservativ. Allerdings erfassen sie nicht das Gesamtpotential eines Bereichs, sondern lediglich den Anteil von Steuern und Abgaben. Angemerkt sei auch, dass eine Stadt, ein Kloster, ein Handelshaus o.ä. als Korporation ebenfalls Privilegien führen können. Privilegien können verpachtet werden, verpfändet etc.

Definierte Einkünfte

Privileg Formel Art Voraussetzungen
Signoriale Privilegien
Fischereirecht 2 - 4 - 8 - 14 - 25 (*) Lebensmittel (Q) Küste, Fluss, See
Jagdrecht 2 - 4 - 8 - 14 - 25 (*) Lebensmittel (Q) große Wälder
Niedergerichtsbarkeit 100 - 200 - 300 - 600 - 1.200 (*) Dukaten
Marktrecht [ (Einwohnerzahl/ 1000) + Zahl der Orte auf der LF-Karte ] x 4 Güter
Stadtrecht Einwohnerzahl x 0,02 Güter
Freiherrliche Privilegien
Forstrecht 1 - 2 - 4 - 8 - 16 (*) Güter große Wälder
Bergrecht 1 - 2 - 4 - 8 - 16 (*) Güter Gebirgsregion
Hoch- und Blutgerichtsbarkeit 200 - 400 - 600 - 1.250 - 3.000 (*) Dukaten
Landsteuer Einwohnerzahl der Baronie x 0,3 x 2 Dukaten
Stadtrecht Einwohnerzahl x 0,02 Güter
Gräfliche Privilegien
Gerichtsherrlichkeit 300 - 600 - 1.200 - 2.500 - 6.000 (*) Dukaten
Landsteuer Einwohnerzahl der Baronie x 0,3 x 2 Dukaten
Herzogliche Privilegien
Landsteuer Einwohnerzahl der Baronie x 0,3 x 2 Dukaten

(*) Bestimmt nach dem im Einzelnen zu erwägenden Potential, nach der Art der Amtsführung und ggf. nach dem Grad an Korruption

Potentielle Einkünfte

  • Passierrecht (freiherrlich)
  • Burgrecht (freiherrlich)


Berechnungsregeln für das Briefspiel
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