Landvogt

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Das Amt des Landvogts, weiblich Landvogta, ist ein Titularadelstitel im Lieblichen Feld, das unter dem Baron steht und das Umland einer Landstadt verwaltet. Obwohl das Amt des Landvogtes nicht erblich ist, hat sich vielerorts eingebürgert, es nach dem Tod des Inhabers dessen Familie erneut zu übertragen.

Dem Träger dieses Amtes steht der Titel Cavalliere zu.

Im Gegensatz zum Landvogt übt der Stadtvogt über die Landstadt selbst im Namen des Stadtherrn eine Kontrollfunktion aus.

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