Landstadt
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Eine Landstadt war im alten Lehenssystem des Lieblichen Feldes bis zum horasischen Thronfolgekrieg eine freie Stadt im Rang eines Signors. Wie die eigentlichen Freien Städte verfügte sie so über eine eigene städtische Signoria, war im Gegensatz zu diesen aber noch dem örtlichen Frei- oder Landherren unterstellt, und nicht erst höheren Adligen.
Im Zuge der Emanzipationserfolge vieler Städte des Reiches nehmen die Landstädte nunmehr einen Baronsgleichen Rang ein.

