Ius praioticum et naturale
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| Dieser Artikel entlehnt das Konzept des "Ius divinum et naturale" vor monarchietheoretischem Hintergrund. |
Die Theorie des ius praioticum et naturale ist eine Monarchietheorie. Sie setzt das Prinzip des Praios als ewiges und göttliches Gesetz (lex divina et aeterna) voraus und leitet hieraus staatliches und moralisches Handeln ab. Ergänzt um das Naturrecht (ius naturale), geht die Theorie von vorstaatlichen Prinzipien aus, die lediglich durch staatliche Handlungen zur Satzung gebracht, also positiviert würden.
Der Herrscher nach dieser Theorie vollführt den Willen des Praios, ist jedoch moralisch an dessen Prinzipien gebunden. Demnach hat kein Derenknecht in Herrscherhandlungen hineinzudisputieren oder sich zu widersetzen. Gleichwohl ist deren Schöpfung - theoretisch - nicht willkürlich, sondern praiotisch begründet.
Die Theorie des ius praioticum et naturale ist die geläufige Herrscherideologie der aventurischen Monarchien güldenländischer Herkunft. Seit dem Aufstand Gareths gegen die altbosparanische Herrschaft ist umstritten, inwieweit den Untertanen im Falle offenkundig praioswidrigen Verhaltens ein Widerstandsrecht zustehe. Zuletzt wurde dies zur Zeit der Priesterkaiser behauptet, jedoch hernach aus politischen Gründen wieder verworfen.


