Friedensgerichtsbarkeit

Aus Liebliches-Feld.net
Zur Navigation springenZur Suche springen

Auge-schwarz.png Als Friedensgerichtsbarkeit wird die Gerichtsbarkeit über Bagatellen bezeichnet, die üblicherweise schon Baronets und (Klein-)Städte ausüben dürfen. Friedensgerichte können nur begrenzte Geldstrafen und Züchtigungen als Strafe verhängen. Alles darüber hinaus fällt unter die Frei- oder sogar Blutgerichtsbarkeit.

Quellen