Curia Shenilos

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Die Curia ist der Stadt- oder auch Volksrat der Landstadt Shenilo. In ihm sitzen die gewählten Vertreter der Bevölkerung der Geronsstadt, die für die alltäglichen Geschäfte, wie etwa Markt- und Marktgerichtsbarkeit, die Ordnung der Zünfte, Steuererhebung und weitere Aufgaben verantwortlich sind.

Historisches

Nach der Einrichtung eines Stadtrates durch Haus Dorén 964 BF setzte sich dieser aus den Vertretern von Bürgerschaft, Zünften, Institut und Geweihtenschaft zusammen. Im Sheniloer Frieden wurden Aufgaben und Zusammensetzung jedoch neu geordnet, sodass das nun auch formell als Curia bezeichnete Gremium nunmehr im Wechsel mit der Landadelsversammlung, der Signoria Nobili, den Gransignore zu wählen befugt war. Nach den verhängnisvollen Erfahrungen der Ponterranische Landherrenhändel wurde mit der Balia von Shenilo 1033 BF die Zweikammerwahl jedoch abgeschafft und die Curia wieder zum gewählten städtischen Rat, der nur die Belange des Popolo repräsentieren und ordnen soll und den Einflussnahmen von Stadt- und Landpatriziat entzogen ist.

Wahlen und Aufgaben der Curia

Die Curia repräsentiert die Interessen des Popolo und der Bürgerschaft Shenilos. Dazu unterstehen ihr Aufgaben wie Marktaufsicht und -gerichtsbarkeit, die Bemessung der Pfründe des Magistrats und die Erhebung der Steuern in der Stadt. Ein Curator selbst erhält dabei keinerlei Entschädigung und dient dem Volk von Shenilo aus freien Stücken. Der Älteste unter den Curatoren erteilt als sogenannter Decurio das Rederecht in den Versammlungen der Curia. Jeder Curator muss sich in regelmäßigen Wahlen durchsetzen, die am Tag des Sheniloer Buhurtes, am 21. Tsa alle drei Jahre stattfinden. Dabei sind Patrizier der Geschlechter der Eteria von der Wahl ausgeschlossen. Wahlberechtigt (aktiv und passiv) ist ansonsten jeder freie Bürger der Stadt, unabhängig von seinem Einkommen. Wer höhere Steuern entrichtet, erhält aber mehrere Stimmen. Indes sind es freilich vielfach Klienten der herrschenden Familien, die mit deren Unterstützung Curatoren werden.

Bis eine Woche vor einer Wahl dürfen Kandidaten sich dabei zur Wahl melden. Sie brauchen dafür 12 Fürsprecher. Fürsprecher darf jeder sein, der wählen darf und Steuern zahlt. Jeder Wahlberechtigte erhält Abstimmungskugeln. Ein einfacher Bürger erhält eine Kugel, bei hohen steuerlichen Abgaben gar mehrere.

Am Tag der Wahl haben sich alle Bürger dann auf dem König-Khadan-Platz vor dem Magistratspalast einzufinden. Dort darf jeder Kandidat noch eine kurze Rede halten. Danach wird für jeden Kandidaten eine Urne aufgestellt, und die Bürger dürfen ihre Abstimmungskugeln dort hineinwerfen. Die Auszählung wird sofort auf dem Platz öffentlich durchgeführt. Die ersten 10 Kandidaten kommen dabei in den Stadtrat, der in regelmäßigen Abständen im Magistratspalast tagt.
Bis zur ersten freien Wahl der Curia im Tsa 1036 BF – in Anlehnung an den Gründungstag des Bundes im Tsa 1029 – bestand die Curia aus den gewählten nicht-patrizischen Mitgliedern der alten Curia sowie aus den Vorstehern der Sheniloer Gilden und Zünften (derzeitige Zusammensetzung, siehe Calendarium unten).

Calendarium (bis 1039 BF)