Contado
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Als Contado (von bosp. comitatus) wird allgemein das Umland einer Stadt bezeichnet. Der Contado bezeichnet geläufig ein Verwaltungsgebiet und je nach Staffelung von Untertanenbeziehungen auch ein Hoheitsgebiet. Dabei bezeichnet er mit Blick auf eine etwaige führende Kommune die Gesamheit ihres durch auch formell dauerhafte Rechtssatzungen und Untertanenschaft abgesicherten Herrschaftsbereichs (dominium). Der Rechtsstatus des Umlandes ist dabei nicht zwingend homogen. Eine Ähnlichkeit zum Bundesgenossenverband ergibt sich aus der Vorenthaltung des Bürgerrechts in der führenden Kommune.
- Bsp.: Letran ist eine Kommune in Efferdien. Die Signorie Letran als Bezirk ist ihr Contado. Stadt und Signorie gehören ihrerseits zum Contado und zum Dominium von Efferdas.
Auch Städte in einem Fürstentum haben einen Contado. Der Adressat der Untertanenbeziehung ist hier jedoch - soweit von Fragen der Verwaltung abzusehen ist - der Titelträger in seinem lehensrechtlichen Jurisdiktionsbereich. Ansonsten liegt Analogie vor. Reduziert auf die politische Oberhoheit, überwiegt der Begriff des "Dominium", der nie zweideutig ist und auch unverhältnismäßig weiträumiger ausgedehnte Herrschaftsgebiete erfasst.

