Calven-Imirandischen Hausgrundeinung

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Als Calven-Imirandische Hausgrundeinung bezeichnet man den Vertrag, mit dem das alte Gesamthaus Calven-Imirandi sich im Jahr 1033 BF in die beiden unabhängigen Häuser Calven und Imirandi aufteilte.

Neben der bloßen Feststellung der Trennung finden sich in der Grundeinung umfangreiche Regelungen in Bezug auf die finanziellen und rechtlichen Folgen dieser Aufteilung, so etwa:

  • die Ländereien des Hauses, schon zuvor getrennt verwaltet, fallen als Herrschaft Calven und Herrschaft Imirandi an die jeweilige Familie
  • der Morgenforst bleibt als Condominium im gemeinschaftlichen Eigentum der Häuser, die Erträge teilen sich die Familien im Verhältnis 50:50
  • die Häuser teilen sich ihre Stimme in der Eteria Shenilos zunächst und bemühen sich, jeweils volles Stimmrecht zu erhalten
  • die Zuweisung der Personen zu den jeweiligen Stammlinien (als Protokollanhang)
  • beide Häuser beerben einander vor allen anderen Erbberechtigten, falls die jeweiligen Linien aussterben (Erbeinung)