Benutzer:Gonfaloniere/Turaniter vs. Toricum

Aus Liebliches-Feld.net

Wechseln zu: Navigation, Suche
Häretikerverbrennung: B.T., P.T. und R.T.

Turaniter klagen Toricumer Häresie an!

von Sinjara Acciaioli

Gleichstellung der Phalaxana mit Horas eine Häresie, säkulare Universalherrschaft und unmittelbarer Herrschaftsanspruch durch die Götter ein Bruch des Treueeids gegenüber allen höhergestellten Herrschern, (direkte) Teilhabe des sogenannten Freigonfalonierats am zwölfgöttlichen Heilsplan eine Anmaßung.

Vetternwirtschaft hat ein Umfeld erschaffen, das in seiner Missachtung kanonischer Lehren allein mit der Nandusrepublik Sibur zu vergleichen ist. Empfehlenswert ist die Entsendung eines direkt durch den Wahrer bestallten Stellvertreters, bis die Verwicklung des Toricumer Hochgeweihten in die Häresien des sogenannten Freigonfalonierats ausreichend untersucht werden konnte. Dies zu verrichten stehe der Turaniterorden mit einer mehrköpfigen Inquisitoren-Delegation bereit.


Aus Toricum heißt es, die örtliche Geweihtenschaft unterstehe nicht der Turaniter-Kongregation, würde sich jedoch - falls der Wahrer der Ordnung dies wolle - jener inkorporieren lassen. Ansonsten aber stehe der Unmittelbarkeitsanspruch Horate vacante für die Zeit der Minderjährigkeitsregierung und werde durch das Obwalten der lediglich subalternen Praiosgeweihtenschaft schließlich auch nicht von höchster Stelle vermittelt. Also sei die Unmittelbarkeit nur eine mittelbare Unmittelbarkeit, weil nicht der Heliodan selbst, sondern ein geistlicher Untertan des Heliodan das Heil gespendet habe. Es fließe durch die Hierarchie der Praios-Kirche hindurch, soweit auch die Praios-Kirche das allgemeine Vikariat der weltlichen Herrschaft zu Zeiten wie den gegenwärtigen zu beanspruchen pflege. Der Phalaxan sei in dieser Rolle das weltliche Schwert bis zum Ende der Minderjährigkeits- bzw. Interimsherrschaft. So jedenfalls die Rechtfertigung. Wörtlich der lokale Praiosgeweihten: "Zugegebenermaßen hätten wir aus unserer Phalaxana nicht gleich eine gesalbte Königin machen müssen. Aber andererseits sehe man sich doch das allgemeine Gieren nach Baronstiteln und solchem Zeug an. Da wird man wohl aus der Sicht des Hauses Torrem mit einiger Berechtigung sagen dürfen: 'Nicht kleckern, sondern klotzen.' Also haben wir eine Art gesalbte Königin, deren Sakrament erteilt wird mit den Worten: 'Tu es Capitanea in trogolo tuo', was heißt 'In deiner Badewanne bist du Kapitänin.'"


Argumentation mit der Kongregation ist unverständlich: Turaniter seien als Inquisition für alle praioskirchlichen Belange der Ordnung Bosparan zuständig, nicht nur für ihre eigenen. Hierarchie-Argument scheint hier vielmehr andersherum genutzt zu werden: Weil der Toricumer Hochgeweihte seinen Segen gegeben habe, habe dies auch für den Wahrer und gar den Heliodan zu gelten ... (Allgemeines Vikariat: Zweifelhaft, wird aber aus Rücksicht auf mögliche Gesinnungen des Wahrers (?) nicht energisch bestritten.) Analogie mit der Titelgier sei vollkommen unangemessen - und doch zutiefst entlarvend!


"Warum denn nich' mal 'n kleines Modifikatiönchen des göttlichen Heilsplans?" erwiderte der Hochgeweihte von Toricum. Dann aber sprach er mit Ernst: "Die Torrems als eine der alten Säulen des Reiches - zumal aus dem Stamme der Olrukiden sich herschreibend (1) - sollten eine Privilegierung erhalten. Auch als Gründer und Wiederbegründer der Stadt Toricum (2) haben sie also durch ihre Abkunft, ihr Alter und ihre stets erwiesende Reichstreue ein durch die Weltzeit geknüpftes Band zur salus Horatica (= horasisches Heil). Auf subalterner Ebene - und zwar gespendet abwärts durch die praioskirchliche Hierarchie, also unter dem Horas, der ja von höherer Stelle empfange - sind sie daher mit dem Heil ausgestattet."

(1) Behauptung. Konstrukte der Art werden aber vielen Genealogien zu eigen sein.
(2) Behauptung. Geläufiges und nicht mehr mit letzter Evidenz zu prüfendes Konstrukt. Überprüfung zudem unerwünscht.

Gefordert wird eine liturgische Gleichstellung mit Königen - die Auffassung "Horas in deinem Land" bricht selbst mit dem Treueeid dem König gegenüber (in Personalunion zwar Horas, aber das muss nicht so sein). Vor allem aber werden hier persönliche Sonderrechte postuliert, für die es weder Präzedenz noch (bestehende) kirchenrechtliche Grundlage gebe. Häresie eben. Dies wird angeklagt. Über Fragen der Privilegierung diesen Ausmaßes hat kein einfacher Tempelvorsteher zu befinden. Dass er es hier dennoch zu tun versucht, bekräftigt erneut den Vorwurf der Vetternwirtschaft. Schreitet man hier nicht ein, riskiert man Schaden an der Kirche selbst in Kauf zu nehmen.


Naja, der Hochgeweihte von Toricum lenkt dann mal ein und bringt die Phalaxanensalbung noch zu einer weiteren Auslegung. Ansonsten anempfiehlt er doch Rondralio von Urbet-Marvinko, nach Toricum zu kommen und sich als Phalaxanus Consors salben zu lassen (womit er indirekt darauf setzt, das dynastische Interesse der von den Urbet-Marvinko durchsetzten Turaniter-Kongregation zu gebrauchen, um weitere Kleinlichkeiten abzuwenden). - Bzgl. eines Nicht-Torrem-Praiosgeweihten bräuchte man einen geeigneten Ersatz. Es hieß mal, die Loriano seien eine gute Adresse. Scheinen mir aber schlecht kontaktierbar.


Habe die "Phalaxanensalbung" jetzt ersetzt durch einen "Phalaxanenschlag", also sozusagen durch einen "Ritterschlag 2.0". So passt das auch ins Konzept.


Symbol der Inquisition: Die Schwertwaage der Turaniter

Turanisch-Turrianisches Inquisitionsverfahren

Im sogenannten Turanisch-Turrianischen Inquisitionsverfahren klagte der Turaniterorden 1032 BF die gerade durch den neuen Hochgeweihten Joban di Striazirro abgelöste vormalige Tempelführung des Toricumer Praios-Tempels (der Mitwisserschaft bei) einer ganzen Reihe abscheulicher Verbrechen an.

Anklageschrift

Die im Klosterskriptorium Urbasis angefertigte Anklageschrift ist zunächst dem Wahrer der Ordnung (zur Kenntnisnahme) ausgehändigt und anschließend den untersuchenden Inquisitoren zur Überprüfung der einzelnen Punkte mitgegeben worden. Sie umfasst rund 60 Seiten und zwölf Hauptanklagepunkte.

Ad primo: Zum Vorwurf der Verehrung dessen ohne Namen
Der Hauptvorwurf wurde aus allen nachfolgenden Punkten abgeleitet. Hinter der Vielzahl abscheulicher Verbrechen könne nur das Wirken des Namenlosen stecken, so die verkürzte Argumentation. Gleichwohl sollten die Inquisitoren auch nach direkten Indizien für eine Verehrung des Namenlosen (eine Rattenzucht etwa) suchen.

Ad secundo: Zum Vorwurf der Häresie
Der eigentliche Hauptvorwurf war derjenige der Häresie. Wichtige Argumente waren dabei die Deutung des Phalaxans als Quasi-Horas, die Wahl eines Rondra-Heiligen mit praiosfeindlicher Vergangenheit zum Tempelpatron sowie ein innerhalb Toricums reduziertes und aufs politische Interesse degradiertes Pantheon. Die Geweihten Barabo, Praiophilo und Railinja wurden als Häresiarchen ausgemacht.

Ad tertio: Zum Vorwurf der Vorbereitung eines Schismas
Der dritte Anklagepunkt war dem Häresievorwurf verwandt. Die Begründung der Silemsboten, die Bestrebungen zur Einrichtung einer eigenen Toricumer Inquisition und die Verwendung des Primestenhorns statt der üblichen Praioskappe durch die Priester wurden als Indizien gesehen, das Bild einer sich nurmehr am politischen (republikanischen) Interesse Belhankas orientierenden Praios-Kirche vorgezeichnet.

Ad quarto: Zum Vorwurf des praiosungefälligen Ungehorsams
Dieser Anklagepunkt war eine Folge aus den beiden vorangegangenen Vorwürfen.

Ad quinto: Zum Vorwurf der praiosungefälligen Vetternwirtschaft
Die teils gegenseitige Berufung der allesamt dem Haus Torrem entstammenden Geweihten Barabo, Praiophilo und Railinja in die wichtigsten Ämter und Funktionen des Toricumer Tempelkapitels wird als unheilvoller Präzedenzfall, der die Eigenständigkeit der Kirche in Frage stellt, angeklagt.

Ad sexto: Zum Vorwurf des Verwandtenmords
Die Mordfälle im Noionitenkloster Santa Noiona della Quiescosa in Tikalen wurden von Auricanius von Urbet-Marvinko rein zufällig entdeckt – als er dort Spuren des der Hexerei verdächtigten Hauses Romeroza nachging. Eine Untersuchung des Mordes an Horena Berlînghan erscheint im Zuge des Inquisitionsverfahrens hingegen kaum noch durchführbar.

Ad septimo: Zum Vorwurf des Inzests
Infolge der Fälle des Verwandtenmords drängten sich auch Verdachtsmomente des innerhäuslichen Torrem-Inzests auf.

Ad octavo: Zum Vorwurf der Selemie
Wortreich begründet, obgleich an den Haaren herbeigezogen war der Vorwurf der Unzucht mit Tieren wohl mehr ein Lückenfüller oder eine Komplettierung der abscheulichen Vorwürfe.

Ad nono: Zum Vorwurf des betrügerischen Verrats
Im Bereich der umtriebigen Machtpolitik des Hauses Torrem wurde den Hochgeweihten eine Mitwisserschaft unterstellt. Der Vorwurf des betrügerischen Verrats richtete sich insbesondere auf mehrfache Fälle in Torremund und den als Wendehals bekannt gewordenen Reon Torrem.

Ad decimo: Zum Vorwurf des Foltermords
Eine reine Mutmaßung, die durch die inquisitorische Befragung des Hausgesindes nun jedoch verifiziert werden sollte, war der Foltermord am im Zuge des letzten Torremundzwists verschwundenen Casco da Casaverde.

Ad undecimo: Zum Vorwurf der Nekromantie
Ein weiterer eher schwacher Anklagepunkt war derjenige der Nekromantie, der am augenscheinlichsten am Ausstellen des Phalaxan als gerüstetem Skelett festgemacht wurde. Vom diesbezüglich verfänglichen Schicksal Casco da Casaverdes wussten die Ankläger (noch) nichts.

Ad duodecimo: Zum Vorwurf des Eidbruchs und der Untreue
Die abschließende Spitze der politischen Vorwürfe war dieser Anklagepunkt. Evident sei er unter anderem mehrfach gegenüber der Baronin von Efferdas. Die Tendenz, sich den genehmsten Herren zu suchen, wurde ebenso als verwerflich angeklagt, wie die Einrichtung eines Quasi-Horas als Bruch gegenüber dem König gedeutet wurde.

Auf Intervention des Wahrers der Ordnung wurden nachträglich einige Anklagepunkte aus der Anklageschrift gestrichen und nicht mehr weiterverfolgt.

Inquisitionsverfahren

Aufgrund der Vielzahl an Anklagepunkten entsandte der Turaniterorden gleich drei Inquisitoren samt Gefolge, nämlich Gylduria di Cesparo (zuständig für Kircheninterna), Ucurian di Tolfiano (Ordnung Urbasi) und Thallian della Pallyo (Ordnung Methumis). Sie wurden von 12 Inquisitionsgehilfen, Folterknechten und Tempelgardisten begleitet.

Mit Auricanius von Urbet-Marvinko, der zur Untersuchung altbosparanischer Relikte in den Belkramer Hügeln (beim Rundtheater von Caspolet) weilte, befand sich zur selben Zeit zudem noch ein weiterer Inquisitor im Umland Toricums.

Hintergründe

Machtpolitische Motive spielten bei der Initiierung des Inquisitionsverfahrens durchaus eine Rolle, auch wenn dies Ankläger und Richter natürlich niemals zugeben würden. Der Toricumer Tempel hatte ursprünglich selbst eine Aufnahme im Turaniterorden angestrebt, diese aber mit der Bedingung weitgehender Unabhängigkeit verknüpft. Nachdem dieses Bestreben gescheitert war, versuchte er sich umso mehr der rivalisierenden Aldigonenser aus dem Norden des Reiches zu bedienen, um den kontrollierenden Einfluss der Turaniter zu untergraben.

Die Rückkehr Railinja Torrems, einer Aldigonenserin, nach Toricum spielte dabei eine wesentliche Rolle, doch spätestens die Berufung Joban di Striazirros konnten die Turaniter nicht mehr unbeantwortet lassen. Statt sich jedoch (ungerechtfertigterweise) auf den neuen Hochgeweihten zu stürzen, lobten sie dessen Berufung sogar öffentlich – und klagten dessen hinter seiner Berufung stehende Vorgänger an. Mit diesem Exempel gedachten sie freilich zugleich den neuen Hochgeweihten zu disziplinieren.

Noch hinter diesen kirchenpolitischen Motiven dürften aber auch familienpolitische Motive gesteckt haben. Die infolge des Torremundzwists von 1032 wieder aufflammende Fehde der Häuser Urbet-Marvinko und Torrem am Sikram reichte tief in die Kirchenpolitik hinein. Auricanius von Urbet-Marvinko war Subprior des urbasischen Turaniterklosters – und Schwager der Phalaxana Perainia Torrem. Die Erbtochter Selinde Traviana des Hauses Torrem wuchs ausgerechnet bei ihrem Vater Rondralio am Hof der Urbet-Marvinko in Urbasi auf. Nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Nichte blieb das Wirken Auricanius' beim Inquisitionsverfahren aber nur im Hintergrund erahnbar.


Siehe auch:



Erwiderung Auricanius' im Vorfeld eines (später als nie geplant behandelten) Konvents

Die Ordnung des Götterfürsten Praios ist ein unverletzliches Gut. Sie fußt auf Recht und Herrschaft. Dies sind die Grundpfeiler jeder Ordnung und ohne sie ist keine Ordnung, sondern götterlästerliches Chaos.

Doch Recht und Herrschaft bedeuten immer auch Macht, und dies weckt Begehrlichkeiten. Wo Macht herrscht, herrscht so stets auch die Gefahr den Einflüsterungen der Götterfeinde zu erliegen. Wo Macht zur Willkür wird, wird die praiosgefällige Einigkeit von Recht und Herrschaft aufgehoben. Denn Recht ist nicht Gesetz, sondern vielmehr Gerechtigkeit. Und nur Gerechtigkeit mag daher eine Herrschaft als praiosgefällig legitimieren.

Ein Grundpfeiler der Herrschaft ist indes Gehorsam, den der Knecht dem Bauer, der Bauer seinem Grundherrn und der Grundherr seinem Fürsten schuldet. Ungehorsam ist ein Frevel wider die Götter, ebenso wie Ungerechtigkeit. Wo eine Herrschaft aber ungerecht ist, kann sie keinen Gehorsam verlangen.

Im vorliegenden Fall des Aufruhrs und der Begründung des Pontorriats Torremund gilt es daher zu prüfen, ob eines dieser beiden Motive – Ungehorsam oder Ungerechtigkeit – oder gar beide vorgelegen haben. Die Fürsten Urbasis und Efferdas’ – in diesem Fall namentlich Frau Elanor als Vertreterin der Belhankanischen Republik – haben im 1029ten Jahr nach der Zerstörung Bosparans anerkannt, dass Ungerechtigkeit vorlag und den (scheinbaren) Ungehorsam der Bürger Torremunds dadurch verziehen. Nun führt das Haus Torrem Klage gegen die Entscheidung seiner Fürsten, wie es sein gutes Recht ist, zu klären ob seine Herrschaft in Torremund nicht doch gerecht war und folglich tatsächlich Ungehorsam vorlag.

Der Prüfung dieser Fragen will das Haus Urbet-Marvinko gerne beiwohnen und seinen Standpunkt, auf wessen Seite nun Ungerechtigkeit und wo Ungehorsam zu suchen war oder noch immer ist, nach Anhörung aller Beteiligten deutlich machen.

Gegeben zu Urbasi, am 12. Praios 1032 BF
Persönliche Werkzeuge